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Helfen für den Wahlkampf

Heute haben wir eine Runde gedreht und die letzten Plakate für den Wahlkampf zur Landtagswahl 2019 in Brandenburg aufgehangen.  Das Aufhängen von Plakaten zur Wahl kann durchaus spannend sein. Auf jeden Fall fordert es bei dieser Hitze den Körper sehr.

Wahlwerbung BVB / Freie Wähler

So mancher fragt sich vielleicht, ob man einfach überall solche Wahlplakate aufhängen darf. Theoretisch ja. Der Art. 5 des Grundgesetzes und die Parteifreiheit aus Art. 21 des Grundgesetzes schützen die Wahlwerbung im Sinne der Meinungsfreiheit. Doch gibt es auch hierbei natürlich Regeln.

Private Grundstücke sind in der Regel tabu. Auch entsprechende Zäune rund um solche Grundstücke. Der Inhaber kann natürlich hierzu seine Genehmigung erteilen. Weiterhin sind öffentliche Gebäude nicht für eben solche Plakate vorgesehen. Dies hat mit einer gewissen Neutralität zu tun. Daher hält man in der Regel auch einen Radius rund um Wahllokale ein.

Wichtig sind auch mögliche Ablenkungen im Straßenverkehr. Die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer ist natürlich viel wichtiger. Daher werden Straßenkreuzungen gemieden, damit Autofahrer bei der Einfahrt in den Kreuzungsbereich nicht durch Wahlwerbung abgelenkt werden.

Wahlplakate dürfen auch nicht ewig hängen. In der Regel geht man von ca. 7 Wochen vor der eigentlichen Wahl aus. Ab diesem Zeitpunkt hängt man die Wahlplakate auf. Nach der Wahl haben die Parteien einige Tage Zeit, um die Plakate wieder zu entfernen.

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